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FEM-Prüfung für Lager- und Logistikbetriebe ehemals UVV oder BGV in Rietberg, nähe Gütersloh, Bielefeld und Umgebung

FEM-Prüfung für Lager- und Logistikbetriebe

Einmal jährlich steht die Prüfung nach FEM 4.004 an – normalerweise bekannt als die UVV-Prüfung. Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, wie auch Gabelstapler und Arbeitsbühnen, müssen demnach regelmäßig von einem sachkundigen UVV-Prüfer auf die Betriebssicherheit geprüft werden. So werden mögliche Schäden frühzeitig erkannt und können behoben werden, bevor sie größeren Schaden anrichten.

Unsere Servicemonteure kennen die gesetzlichen Vorschriften genau, und sind als zertifizierte UVV-Prüfer autorisiert neben Wartungen und Reparaturen auch die jährlichen Sicherheitsprüfungen abzunehmen. Selbstverständlich übernehmen wir auch für Sie die Terminüberwachung der jährlichen UVV-Prüfung sowie der halbjährlichen Abgasprüfung. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. Bitte beachten Sie: Bei gasbetriebenen Fahrzeugen ist neben der FEM-Prüfung zudem eine Abgasprüfung gesetzlich vorgeschrieben, die zusätzlich halbjährlich durchgeführt werden muss.

Gabelstapler mit Verbrennungsmotoren müssen zusätzlich zu der UVV-Untersuchung einer Abgasuntersuchung unterzogen werden. Bei Diesel-Gabelstaplern wird die Prüfung nach TRGS 554 alle 1000 Betriebsstunden bzw. halbjährlich fällig. Für Treibgas-Gabelstapler wird ebenfalls halbjährlich eine CO2-Abgasuntersuchung nach DGUV Vorschrift 79 durchgeführt. Zusätzlich muss die Gasanlage jährlich auf ihre Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Oder rufen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns unter: 05244 - 93 93 - 94

Mo - Fr: 8:00 - 16:30 Uhr Sa: 8:00 - 13:00 Uhr

Die FEM-4.004-Prüfung bietet weitere Vorteile:

  • Ausfallsicherheit der Flurförderzeuge: Die FEM-Prüfung stellt sicher, dass alle Ihre Flurförderzeuge einsatzbereit sind. Das erleichtert auch die Einsatzplanung im täglichen Betriebsablauf.
  • Werterhaltung der Fahrzeuge: Können Stapler und Hubwagen möglichst lange im Betrieb genutzt werden, erhöht das die Wirtschaftlichkeit.
  • Anpassung an die kontinuierliche Entwicklung der Flurfördertechnik: Flurförderzeuge, die im Rahmen der FEM-Prüfung mitunter ausgemustert werden müssen, können durch leistungsfähigere Fahrzeuge ersetzt werden.

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